Erneuerungswahlen 2024
Am 22. September 2024 und, im Falle eines zweiten Wahlgangs, am 24. November 2024 finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Diese richten sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) und finden an der Urne statt. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen zu den Gemeindewahlen 2024.
Gemeindebehörden
Die Bürgerschaft wählt an der Urne
- Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident
- Schulpräsidentin oder Schulpräsident
- drei Mitglieder des Gemeinderates
- fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Termine
1. Wahlgang: Sonntag, 22. September 2024 |
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Dienstag, 23. April 2024 | Fristbeginn Einreichung Wahlvorschläge |
Freitag, 5. Juli 2024, 12.00 Uhr | Fristablauf Einreichung Wahlvorschläge |
Montag, 8. Juli 2024 | Fristablauf Prüfung Wahlvorschläge |
Freitag, 30. August 2024 | Fristablauf Zustellung Stimmmaterial |
2. Wahlgang: Sonntag, 24. November 2024 |
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Dienstag, 24. September 2024 | Fristbeginn Einreichung Wahlvorschläge |
Montag, 30. September 2024, 12.00 Uhr | Fristablauf Einreichung Wahlvorschläge |
Dienstag, 1. Oktober 2024 | Fristablauf Prüfung Wahlvorschläge Entscheid Zustandekommen stille Wahl |
Donnerstag, 31. Oktober 2024 | Fristablauf Zustellung Stimmmaterial |
Wahlvorschläge
Für diese Wahlen können Wahlvorschläge eingereicht werden. Für den ersten Wahlgang konnten die Wahlvorschläge bis am Freitag, 5. Juli 2024 um 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, abgegeben werden. Bei einem allfälligen zweiten Wahlgang sind die Wahlvorschläge bis spätestens am Montag, 30. September 2024 um 12.00 Uhr, den Gemeinderatskanzleien einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie (Art. 24 WAG):
- unterzeichnet sind von wenigstens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises;
- höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind;
- den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthalten;
- ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidierenden enthalten;
- ausschliesslich Namen von Kandidierenden enthalten, die der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.
Unterzeichner/innen von Wahlvorschlägen können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Eine vorgeschlagene Person kann vor Ablauf der Einreichefrist schriftlich erklären, dass sie die Kandidatur zurückzieht (Art. 26 WAG).
Formulare
Die Gemeinderatskanzlei stellt zu gegebener Zeit (siehe oben: Termine) die Formulare für Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen sowie ein Merkblatt zur Verfügung. Die Formulare können bei der Gemeinderatskanzlei bestellt werden: 081 734 05 05 / info@flums.ch oder stehen hier als Download bereit:
Stimmzettel
Der Stimmzettel trägt die Bezeichnung «Stimmzettel» und nennt den Wahlkreis, das Datum und den Gegenstand der Wahl (Art. 48 WAG). Der Stimmzettel zu Majorzwahlen enthält mit fortlaufender Nummerierung die auf den gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen in alphabetischer Reihenfolge, zuerst die bisherigen Kandidierenden mit dem Zusatz «bisher», leere Linien in der Zahl der zu vergebenden Mandate sowie neben jedem Namen und jeder leeren Linie ein Kästchen zum Ankreuzen (Art. 50 WAG).
Stille Wahl
Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden auch eine stille Wahl nach den Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen möglich. Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen von Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht (Art. 29 Abs. 1 WAG). Über das Zustandekommen der stillen Wahl entscheidet die Gemeinderatskanzlei.
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am Montag, 30. September 2024 um 12.00 Uhr, den Gemeinderatskanzleien einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 081 734 05 05 | info@flums.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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