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Gemeinde Flums

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Rathaus

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Baugesuch und Formulare

Kontakt

Bauamt
Marktstrasse 25
8890 Flums
Tel. 081 734 05 60
peter.hobi@flums.ch
Hobi Peter
Marktstrasse 25
8890 Flums
Tel. 081 734 05 60
peter.hobi@flums.ch

Abwasserentsorgung

Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt …
Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über den Bezug von Entwässerungsgebühren. Falls Probleme bei der Entwässerung Ihrer Liegenschaft bestehen, wenden Sie sich bitte an uns.

Baubewilligungsverfahren

Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Baubewilligung. Bewilligungspflichtig sind insbesondere Neu-, Um-, An-, Auf- und Nebenbauten jeder Art, Ersatz oder Änderung en…
Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Baubewilligung. Bewilligungspflichtig sind insbesondere Neu-, Um-, An-, Auf- und Nebenbauten jeder Art, Ersatz oder Änderung energetisch wichtiger Bauteile wie Aussenwände, Dächer, Fenster und haustechnische Anlagen, bauliche Veränderungen im Innern mit baupolizeilich erheblichen Auswirkungen wie Einbau und Abänderung von Liftanlagen, Umbauten mit statischen Änderungen von Bedeutung, provisorische Bauten, Abstellflächen und Schutzvorrichtungen für Motorfahrzeuge, Tank- und Siloanlagen, Mauern und Einfriedungen von mehr als 1,2 Meter Höhe längs öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen sowie von mehr als 1,8 Meter Höhe längs Grundstückgrenzen, eingreifende Veränderungen des Geländes, langfristiges Abstellen ausgedienter Motorfahrzeuge im Freien, Privatstrassen einschliesslich Zufahrten zu öffentlichen Strassen, langfristiges Aufstellen von Wohnwagen ausserhalb bewilligter Camping- und Zeltplätze, Aussenreklamen mit insgesamt mehr als zwei Quadratmeter Ansichtsfläche, ausgenommen vorübergehende Baureklamen, Zweckänderungen, die Einwirkungen auf die Umgebung oder eine Vergrösserung des Benützerkreises zur Folge haben.

Das Bauamt berät Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordiniert das Bauamt die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben gibt das Bauamt Auskunft.

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