Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von Flums sind bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen nur Teilresultate. Die Gemeinde-Ergebnisse werden jeweils an den Abstimmungssonntagen ab 12.00 Uhr auf www.flums.ch (Aktuelles / Neuigkeiten) veröffentlicht.
Die Gesamtresultate der Vorlagen sind am Abstimmungstag auf der Homepage des Kantons St. Gallen abrufbar unter http://abstimmungen.sg.ch für Sachabstimmungen oder http://wahlen.sg.ch bei Wahlen. Die Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch
E-Voting
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Flums können elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.
Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
So funktioniert die Anmeldung
- URL anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch aufrufen
- Daten eingeben und Anmeldung bestätigen
- Schriftliche Bestätigung per Post erhalten
Weitere Informationen zum Stimmkanal E-Voting: e-voting.sg.ch
Urne Öffnungszeiten
Persönliche Stimmabgabe an der Urne:
- Sonntag, 09.00 Uhr - 10.00 Uhr
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe vor dem Abstimmungssonntag:
- Donnerstag, 08.00 Uhr - 11.30 Uhr / 14.00 Uhr - 16.30 Uhr
- Freitag, 08.00 Uhr - 11.30 Uhr / 14.00 Uhr - 16.30 Uhr
Urnenstandort
Persönliche Stimmabgabe an der Urne:
- Rathaus Flums, Marktstrasse 25, 8890 Flums
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe:
- Rathaus Flums, Gemeinderatskanzlei, Marktstrasse 25, 8890 Flums
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verlorgen haben, können Sie bei der Gemeinderatskanzlei ein Duplikat verlangen.
Brieflich abstimmen
- Legen Sie alle ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
- Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite des Stimmausweises. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den unterzeichneten Stimmausweis legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen beim Stimmbüro eintreffen. Das Zustellkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung beim Rathaus eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden. Übergeben Sie das Zustellkuvert frühzeitig der Post (spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag), damit es rechtzeitig bis zum Urnenschluss am Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eintrifft.