Baubestimmungen
Kontakt
Abwasserentsorgung
Baubewilligungsverfahren
Das Bauamt berät Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordiniert das Bauamt die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben gibt das Bauamt Auskunft.
Feuerungskontrolle
Der Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.
Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung.
Strassen- und Kanalisationsunterhalt
Der Strassenbau- und unterhalt ist im kantonalen Strassengesetz geregelt. Je nach Klassierung der Strasse ändert sich auch die Pflicht zur Kostentragung. Strassen, die dem überörtlichen und örtlichen Verkehr oder der Groberschliessung dienen, werden von der Gemeinde auf deren Kosten unterhalten. Bei kleineren Quartierstrassen verbleibt der Unterhalt bei den anstossenden Grundeigentümern.
Im Übrigen verpflichtet die Gesetzgebung die Gemeinden, sämtliche Vorkehrungen zum Schutz der Gewässer zu treffen.
Die Bauverwaltung sorgt durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwassereinigungsanlage (Zweckverband Abwasserreinigungsanlage Seez)gelangt und dort gereinigt werden kann. Sauberes Abwasser, beispielsweise von Hausdächern (Meteorwasser), wird wo immer möglich direkt versickert oder in Bäche geleitet.
Die Finanzierung der Abwasserreinigung erfolgt über Anschlussbeiträge bei Neu- und Umbauten sowie über jährliche Gebühren. Falls Probleme bei der Entwässerung Ihrer Liegenschaft bestehen, wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.
Strassenbeleuchtung
Während der Adventszeit beleuchten Sterne und Christbäume den Dorfkern.
Was tun, wenn Sie eine defekte Strassenlampe feststellen? Die Werkgruppe ist Ihnen dankbar, wenn Sie den Defekt melden. Dazu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Oder rufen Sie einfach an. Die Werkgruppe wird bei der nächsten Gelegenheit die defekten Strassenlampen reparieren.
Zugehörige Objekte
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Bauamt | 081 734 05 60 | peter.hobi@flums.ch |