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Gemeinde Flums

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Rathaus

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Baubestimmungen

Kontakt

Bauamt
Marktstrasse 25
8890 Flums
Tel. 081 734 05 60
peter.hobi@flums.ch
Hobi Peter
Marktstrasse 25
8890 Flums
Tel. 081 734 05 60
peter.hobi@flums.ch

Abwasserentsorgung

Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt …
Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über den Bezug von Entwässerungsgebühren. Falls Probleme bei der Entwässerung Ihrer Liegenschaft bestehen, wenden Sie sich bitte an uns.

Baubewilligungsverfahren

Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Baubewilligung. Bewilligungspflichtig sind insbesondere Neu-, Um-, An-, Auf- und Nebenbauten jeder Art, Ersatz oder Änderung en…
Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Baubewilligung. Bewilligungspflichtig sind insbesondere Neu-, Um-, An-, Auf- und Nebenbauten jeder Art, Ersatz oder Änderung energetisch wichtiger Bauteile wie Aussenwände, Dächer, Fenster und haustechnische Anlagen, bauliche Veränderungen im Innern mit baupolizeilich erheblichen Auswirkungen wie Einbau und Abänderung von Liftanlagen, Umbauten mit statischen Änderungen von Bedeutung, provisorische Bauten, Abstellflächen und Schutzvorrichtungen für Motorfahrzeuge, Tank- und Siloanlagen, Mauern und Einfriedungen von mehr als 1,2 Meter Höhe längs öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen sowie von mehr als 1,8 Meter Höhe längs Grundstückgrenzen, eingreifende Veränderungen des Geländes, langfristiges Abstellen ausgedienter Motorfahrzeuge im Freien, Privatstrassen einschliesslich Zufahrten zu öffentlichen Strassen, langfristiges Aufstellen von Wohnwagen ausserhalb bewilligter Camping- und Zeltplätze, Aussenreklamen mit insgesamt mehr als zwei Quadratmeter Ansichtsfläche, ausgenommen vorübergehende Baureklamen, Zweckänderungen, die Einwirkungen auf die Umgebung oder eine Vergrösserung des Benützerkreises zur Folge haben.

Das Bauamt berät Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordiniert das Bauamt die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben gibt das Bauamt Auskunft.

Feuerungskontrolle

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft d…
Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft der Feuerungskontrolleur, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich.

Der Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung.

Strassen- und Kanalisationsunterhalt

Die Tiefbauten sind die grössten Werte einer Gemeinde. Die Anlagen müssen nicht nur gebaut, sondern insbesondere auch unterhalten und erneuert werden. Diese Aufgabe obliegt der Bauverwal…
Die Tiefbauten sind die grössten Werte einer Gemeinde. Die Anlagen müssen nicht nur gebaut, sondern insbesondere auch unterhalten und erneuert werden. Diese Aufgabe obliegt der Bauverwaltung. Verschiedene Planungsinstrumente helfen ihr, die jährlichen Investitionen zielgerichtet einzusetzen.

Der Strassenbau- und unterhalt ist im kantonalen Strassengesetz geregelt. Je nach Klassierung der Strasse ändert sich auch die Pflicht zur Kostentragung. Strassen, die dem überörtlichen und örtlichen Verkehr oder der Groberschliessung dienen, werden von der Gemeinde auf deren Kosten unterhalten. Bei kleineren Quartierstrassen verbleibt der Unterhalt bei den anstossenden Grundeigentümern.

Im Übrigen verpflichtet die Gesetzgebung die Gemeinden, sämtliche Vorkehrungen zum Schutz der Gewässer zu treffen.

Die Bauverwaltung sorgt durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwassereinigungsanlage (Zweckverband Abwasserreinigungsanlage Seez)gelangt und dort gereinigt werden kann. Sauberes Abwasser, beispielsweise von Hausdächern (Meteorwasser), wird wo immer möglich direkt versickert oder in Bäche geleitet.

Die Finanzierung der Abwasserreinigung erfolgt über Anschlussbeiträge bei Neu- und Umbauten sowie über jährliche Gebühren. Falls Probleme bei der Entwässerung Ihrer Liegenschaft bestehen, wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.

Strassenbeleuchtung

Die Strassenbeleuchtung sorgt für sichere Verkehrswege. Die Elektrizitätswerke unterhalten im Auftrag der Gemeinde alle Beleuchtungskörper, die Kandelaber und das für den Betrieb notwend…
Die Strassenbeleuchtung sorgt für sichere Verkehrswege. Die Elektrizitätswerke unterhalten im Auftrag der Gemeinde alle Beleuchtungskörper, die Kandelaber und das für den Betrieb notwendige Leitungsnetz.

Während der Adventszeit beleuchten Sterne und Christbäume den Dorfkern.

Was tun, wenn Sie eine defekte Strassenlampe feststellen? Die Werkgruppe ist Ihnen dankbar, wenn Sie den Defekt melden. Dazu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Oder rufen Sie einfach an. Die Werkgruppe wird bei der nächsten Gelegenheit die defekten Strassenlampen reparieren.

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