Einbürgerung
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Einbürgerungsverfahren
Die Gemeinderatskanzlei informiert Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Das Gesuchsformular können Sie bei der Gemeinderatskanzlei beziehen.
Ausländerinnen und Ausländer müssen über gute Deutschkenntnisse zur Verständigung mit den Behörden und der einheimischen Bevölkerung verfügen. Gute Deutschkenntnisse entsprechen mindestens dem Niveau des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) B1. Das Erreichen des Referenzniveaus B1 muss durch ein Zertifikat eines anerkannten Sprachinstituts oder einer anerkannten Bildungseinrichtung nachgewiesen werden.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Für die ordentliche Einbürgerung ist mit einer Verfahrensdauer von rund 2 Jahren zu rechnen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 081 734 05 05 | info@flums.ch |