Geburt
Kontakt
Geburt / Anerkennung
Sie erhalten vor der Geburt vom Spital das Formular "Geburtsanmeldung". Füllen Sie das Formular aus und geben sie es zusammen mit dem Familienausweis bei Spital-Eintritt der Hebamme ab. Besitzen Sie keinen schweizerischen Familienausweis bzw. kein schweizerisches Familienbüchlein, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Zivilstandsamt Sarganserland Kontakt auf.
Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, sich betreffend Namenswahl auf das Heimatrecht zu beziehen. Sie müssen vor der Geburt eine Optionserklärung beim Zivilstandsamt abgeben.
Nach der Geburt
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung ans Zivilstandsamt. Wenn Ihr Kind im Zivilstandskreis Sarganserland zuhause geboren wurde, melden Sie dies bitte innert 3 Tagen beim Zivilstandsamt. Nehmen Sie dazu die ausgefüllte, von der Hebamme unterschriebene Geburtsanmeldung sowie den Familienausweis mit. Das Zivilstandsamt veranlasst die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde. Einen Geburtsschein erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.
Kindanerkennung
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und der Vater das Kind anerkennen will, gelangt das Anerkennungsverfahren zur Anwendung.
Das regionale Zivilstandsamt Sarganserland berät Sie gerne, welche Dokumente beizubringen sind.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Download |
---|
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 081 734 05 20 | einwohnerdienste@flums.ch |