Zivilstandsdokumente
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7323 Wangs
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Anerkennung
Geburt / Anerkennung
Sie erhalten vor der Geburt vom Spital das Formular "Geburtsanmeldung". Füllen Sie das Formular aus und geben sie es zusammen mit dem Familienausweis bei Spital-Eintritt der Hebamme ab. Besitzen Sie keinen schweizerischen Familienausweis bzw. kein schweizerisches Familienbüchlein, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Zivilstandsamt Sarganserland Kontakt auf.
Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, sich betreffend Namenswahl auf das Heimatrecht zu beziehen. Sie müssen vor der Geburt eine Optionserklärung beim Zivilstandsamt abgeben.
Nach der Geburt
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung ans Zivilstandsamt. Wenn Ihr Kind im Zivilstandskreis Sarganserland zuhause geboren wurde, melden Sie dies bitte innert 3 Tagen beim Zivilstandsamt. Nehmen Sie dazu die ausgefüllte, von der Hebamme unterschriebene Geburtsanmeldung sowie den Familienausweis mit. Das Zivilstandsamt veranlasst die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde. Einen Geburtsschein erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.
Kindanerkennung
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und der Vater das Kind anerkennen will, gelangt das Anerkennungsverfahren zur Anwendung.
Das regionale Zivilstandsamt Sarganserland berät Sie gerne, welche Dokumente beizubringen sind.
Heirat / Ziviltrauung
Trauungen finden in der Regel im Ratssaal des Rathauses Flums statt. Auf Wunsch ist aber auch eine Trauung im Sarganserländer Maskenmuseum im Keller des Rathauses möglich.
Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit der von Ihnen gewünschte Trauungstermin reserviert werden kann.
Ist das Vorbereitungsverfahren vom Zivilstandsamt Sarganserland durchgeführt worden, soll die Trauung aber bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt stattfinden, so wird den Brautleuten die Trauungsermächtigung ausgestellt. Diese muss dem Zivilstandsamt des Trauungsortes rechtzeitig vor der Trauung abgegeben werden.
Auch bei eingetragenen Partnerschaften ist wahlweise das Zivilstandsamt des Wohnortes einer der beiden Personen zuständig für die Vorbereitung.
Für die Durchführung des Vorverfahrens müssen Sie persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen. Dieses berät Sie gerne über die benötigten Dokumente.
Zugehörige Objekte
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Regionales Zivilstandsamt Sarganserland in Wangs | 081 725 37 00 | za@vilters-wangs.ch |