Feuerwerkverkauf
Die Gemeinde erteilt auf Gesuch die Verkaufsbewilligung für folgende Zeiträume:
- maximal 14 Tage vor dem 1. August
- maximal 5 Tage vor Silvester
Zur Erteilung einer Bewilligung für das Abbrennen von Feuerwerk fehlt eine gesetzliche Grundlage. Die Politische Gemeinde Flums verfügt auch über kein Polizei- oder Lärmschutzreglement. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, uns das Formular "Meldung Abbrennen von Feuerwerk (ausserhalb Nationalfeiertag und Silvester)" einzureichen, damit wir Feuerwehr und Polizei informieren können.
Wer ein Feuerwerk der Kategorie IV (sind im Detailhandel nicht erhältlich) abbrennen will, muss ein entsprechendes Gesuch bei der Kantonspolizei St. Gallen, Fachstelle Sprengstoff/Waffen, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen, einreichen. Weitere Informationen: http://www.kapo.sg.ch/home/informationen/sprengstoff___pyrotechnik.html
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 081 734 05 05 | info@flums.ch |