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Gemeinde Flums

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.00 Uhr - 11.30 Uhr
14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Freitag:
07.00 Uhr - 12.00 Uhr

Inhalt

Feuerwerkverkauf

Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen, die dem Vergnüngen dienen (Feuerwerk), ist bewilligungspflichtig. Die politische Gemeinde ist zuständige Bewilligungsinstanz.

Die Gemeinde erteilt auf Gesuch die Verkaufsbewilligung für folgende Zeiträume:
  • maximal 14 Tage vor dem 1. August
  • maximal 5 Tage vor Silvester

Zur Erteilung einer Bewilligung für das Abbrennen von Feuerwerk fehlt eine gesetzliche Grundlage. Die Politische Gemeinde Flums verfügt auch über kein Polizei- oder Lärmschutzreglement. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, uns das Formular "Meldung Abbrennen von Feuerwerk (ausserhalb Nationalfeiertag und Silvester)" einzureichen, damit wir Feuerwehr und Polizei informieren können.

Wer ein Feuerwerk der Kategorie IV (sind im Detailhandel nicht erhältlich) abbrennen will, muss ein entsprechendes Gesuch bei der Kantonspolizei St. Gallen, Fachstelle Sprengstoff/Waffen, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen, einreichen. Weitere Informationen: http://www.kapo.sg.ch/home/informationen/sprengstoff___pyrotechnik.html

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