Soziales
Kontakt
Alimentenbevorschussung / Inkassohilfe
Die Abteilung Soziales hilft dem obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigen Kind und dem geschiedenen Ehegatten beim Einfordern der Unterhaltsbeiträge. Sie orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.
Die Alimentenbevorschussung verhilft Kindern zu den ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträgen, wenn diese vom Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.
Für nicht vorschussberechtigte Unterhaltsbeiträge sowie Kinderzulagen kann das Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassohilfe) beansprucht werden.
Arbeitslosenunterstützung
Nutzen Sie für die Anmeldung beim RAV die eServices «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV)».
Bei Fragen hilft Ihnen die Arbeitslosenversicherung des Kantons St.Gallen gerne weiter. Bitte schildern Sie Ihr Anliegen im Kontaktformular Arbeitslosenversicherung | sg.ch.
Viele Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kantons unter Arbeitslos und Arbeit finden | sg.ch."
Asylwesen
Finanzielle Sozialhilfe
Betroffene Personen berät die Sozialhilfe mit der erforderlichen Diskretion und hilft ihnen, Notsituationen zu überbrücken.
Kindes- und Erwachsenenschutz
Dazu zählen:
•Persönlichkeits- und Sozialabklärung bei gefährdeten Kindern und Jugendlichen
•Beraten und Ermahnen von Eltern und Kindern
•Sozialberichte zur Kinderzuteilung bei Ehescheidung und -trennung
•Anordnen von Kindesschutzmassnahmen
•Schutz von gefährdetem Kindesvermögen (Überwachung oder Entzug der elterlichen Kindesvermögensverwaltung, Sicherstellung des Kindesvermögens, Verwaltungsbeistandschaft)
•Bewilligen von Pflegeverhältnissen für Kinder
•Anordnen von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes oder von Suchthilfemassnahmen für Erwachsene
•Anordnen von fürsorgerischen Freiheitsentziehungen für Unmündige und Erwachsene (Unterbringen in einer Klinik, einem Heim oder einer Anstalt)
Für den Kindes- und Erwachsenenschutz ist eine regionale Behörde zuständig, und zwar
Soziale Dienste Sarganserland
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Ragazerstrasse 9
7320 Sargans
Telefon 081 725 85 70
Fax 081 725 85 74
E-Mail mail@kesb-sl.ch
Homepage: www.sd-sargans.ch
Sozialversicherungen
Sie berät Sie gerne über Ihre Rechten und Pflichten als Arbeitgebende, als selbstständigerwerbende Personen oder als Arbeitnehmer. Sie nimmt Ihre Anmeldungen entgegen und ist Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei unserer Zweigstelle sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
•AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
•IV (Invalidenversicherung)
•EO (Erwerbsersatzordnung)
•FAK (Familienausgleichskasse)
•FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
•Mutterschaftsentschädigung
•Prämienverbilligung
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen, richtet der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Zweigstelle für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Zugehörige Objekte
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Leben im Alter |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 081 734 05 30 | brigitte.stump@flums.ch |
Name | Telefon |
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