von Flums wegziehen
Kontakt
Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
- Militärdienstbüchlein (Männer bis 42. Altersjahr) oder Zivilschutzdienstbüchlein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Umzüge innerhalb des Kantons St. Gallen können auf der Plattform eUmzug online (www.eportal.sg.ch) gemeldet werden. Dort kann man sich in den Wohngemeinden an- und abmelden oder Adressänderungen innerhalb der Gemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt am PC oder auf mobilen Geräten erledigen. Ausgenommen davon sind Meldungen rund um den Wochenaufenthalt.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 081 734 05 20 | einwohnerdienste@flums.ch |