Volksabstimmung vom 9. Februar 2025
Am Sonntag, 9. Februar 2025, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangt folgende Vorlage zur Abstimmung:
Eidgenössische Volksabstimmung
Vorlage 1:
Volksinitiative vom 21. Februar 2023 «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)».
Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial. Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme brieflich abgeben. Brieflich abgegebene Stimmen müssen spätestens bis zur Schliessung der Urne am Abstimmungssonntag bei der Gemeinde eintreffen.
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Fehlende Abstimmungsunterlagen können bis Freitag, 7. Februar 2025, während der
ordentlichen Bürozeiten bei der zuständigen Stimmregisterführerin oder beim zuständigen Stimmregisterführer der Gemeinde bezogen werden.