Tierkadaver
Kasernenstrasse 50
8880 Walenstadt
Heim- und Wildtiere bis zu einem Gewicht bis 200 Kilogramm können jeweils im Zeitraum 1. November – 31. März von 8 Uhr bis 20 Uhr und vom 1. April – 31. Oktober von 7 Uhr bis 22 Uhr selbstständig via Schiebtüre in die Klappe gelegt werden.
Wer bei der Entsorgung von toten Tieren Unterstützung benötigt, meldet sich bei Simon Müller (Tel. 079 558 13 10 / rts@walenstadt.ch)
Aus Gründen der Tierseuchenvorsorge müssen verendete Tiere und tierische Nebenprodukte auf vorgegebenen Wegen entsorgt werden. Die Grösse und das Gewicht des Tierkörpers sind ausschlaggebend für die Entsorgungsart. Die Tierkörpersammelstellen dienen in erster Linie der Entsorgung von toten Haustieren und Wildtieren. Das Entsorgen von tierischen Abfällen aus der Schlachtung und Zerlegung ist nur in Ausnahmefällen und mit einer Bewilligung des AVSV erlaubt.
Tote Haustiere bis zehn Kilogramm dürfen auch auf Privatgrund vergraben werden. Weiter besteht die Möglichkeit, sein Haustier in einem zugelassenen Tierkrematorium verbrennen zu lassen.
Tiere ab 200 kg
Tiere, die schwerer als 200 kg sind, werden bei der RTS in Walenstadt nicht angenommen. Die Abholung von diesen Kadavern kann jederzeit (24 Stunden am Tag während 365 Tagen im Jahr) bei der Tiermehlfabrik (TMF) Extraktionswerk AG in Bazenheid, (Tel. 071 931 40 40 / www.tmf.ch) angemeldet werden.